Wer, wann und wie lange in Quarantäne oder häusliche Isolation muss, regelt in Baden Württemberg die Corona-Verordnung Absonderung.
Wie läuft die Quarantäne ab und warum?
Um zu verhindern, dass infizierte Menschen das Corona-Virus weiterverbreiten, gelten strenge Quarantäne-Regelungen. Wer in Quarantäne ist
- muss zu Hause bleiben (sofern keine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist)
- darf keinen Besuch empfangen
- sollte direkte Kontakte (z. B. zu Familienmitgliedern) vermeiden
Um sich und andere vor dem Virus zu schützen, kann jeder Einzelne etwas tun. Dazu zählt
- mehrfach am Tag gründlich die Hände waschen
- in ein Taschentuch oder die Armbeuge niesen oder husten (denn das Virus überträgt sich hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion)
- einen Abstand von mehr als 1,5 Meter zur nächsten Person halten
- einen Mund-Nasen-Schutz tragen
- gemeinsame Räume (z. B. Küche und Bad) zeitlich getrennt nutzen und zwischendurch lüften
Wer sollte sich selbst in häusliche Isolation begeben?
Beim Verdacht, dass eine Infektion vorliegt, wird bis zum Vorliegen des Testergebnisses eine häusliche Isolation empfohlen. Damit soll eine Übertragung der Infektion an Kontaktpersonen rechtzeitig vermieden und Infektionsketten unterbrochen werden.
Wann muss ich mich in Absonderung begeben und wie erfahre ich davon?
- wenn Sie mittels PCR-Test oder Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet worden sind
- wenn Sie auf Ihr PCR-Testergebnis warten
- wenn Sie keine quarantänebefreite Person sind und eine haushaltsangehörige Person Ihnen mitteilt, dass sie mittels PCR-Test oder Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet wurde.
In den oben genannten Fällen erfolgt keine offizielle Aufforderung zur Absonderung. Sie müssen sich eigenständig aufgrund der Corona-Verordnung Absonderung absondern. Das Gesundheitsamt wird mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktpersonen außerhalb von Ausbrüchen und Settings mit vulnerablen Gruppen nicht mehr routinemäßig Kontakt aufnehmen. Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie sich selbst an das Gesundheitsamt wenden.
Die Meldung eines positiven Testergebnisses erfolgt automatisiert von der Teststelle an das Gesundheitsamt. Für positiv getestete Personen reicht künftig ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Absonderung war.
Nicht mehr nötig ist eine Absonderungs-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. Die Vorlage des Testergebnisses bleibt jedoch freiwillig. Sollten Sie als Arbeitnehmer nicht Ihr Testergebnis beim Arbeitgeber einreichen wollen, können Sie weiterhin beim Rathaus eine Bescheinigung beantragen. Die Bescheinigung beziehungsweise das Testergebnis ist dann im Rahmen des Entschädigungsverfahrens von Ihrem Arbeitgeber beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.
Arbeitgeber können die Bescheinigung beziehungsweise das Testergebnis nur zum Zweck des Entschädigungsverfahrens fordern.
Wie lange dauert eine Quarantäne?
Die Quarantäne endet in der Regel nach dem 10. Tag des Ersterregernachweis. In manchen Fällen besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Freitestung. Weitere Informationen: Corona-Verordnung Absonderung.